Stand: 8. Juli 2026. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags hat heute die neuen, gekürzten Bedingungen der Heizungsförderung (Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen, BEG EM; KfW-Zuschuss Nr. 458) beschlossen. Für alle, die eine Wärmepumpe planen, verschiebt sich damit eine zentrale Größe: der tatsächliche Eigenanteil. In diesem Ratgeber ordnen wir ein, was sich konkret ändert, wie sich die Kürzungen auf Ihre Kosten auswirken und warum sich ein Blick auf den Zeitplan jetzt lohnt.

Der Zeitplan: Portal-Stopp und neue Regeln

Die Umstellung erfolgt in klaren Schritten. Wer den Ablauf kennt, kann seinen Antrag richtig timen.

Die wichtigsten Kürzungen ab dem 21. Juli 2026

Mehrere Änderungen wirken direkt auf die Höhe des Zuschusses – und damit auf das, was Sie am Ende selbst tragen.

Nach ersten Berechnungen zum Beschluss dürfte der maximale Zuschuss für höhere Einkommen (Haushaltseinkommen über 50.000 Euro) auf rund 46 Prozent statt bisher rund 55 Prozent sinken. Geringverdiener (bis 30.000 Euro) können künftig dagegen bis zu 80 Prozent erhalten, bisher waren maximal 70 Prozent möglich. Diese Werte sind eine vorsichtige Einordnung und ersetzen keine individuelle Beratung.

Beispiel: So steigt der Eigenanteil

Die folgende Rechnung ist ein Beispiel mit runden, hypothetischen Zahlen. Sie ersetzt keine verbindliche Kalkulation. Angenommen, eine Wärmepumpe kostet 30.000 Euro, der Haushalt hat ein zu versteuerndes Einkommen unter 40.000 Euro und tauscht eine alte fossile Heizung aus.

Position Bisher (bis 20. Juli) Neu (ab 21. Juli, Beispiel)
Förderfähige Höchstkosten 30.000 Euro 28.000 Euro
Grundförderung 30 Prozent 30 Prozent
Klimageschwindigkeitsbonus 20 Prozent 16 Prozent
Einkommensbonus 30 Prozent 30 Prozent
Effizienzbonus 5 Prozent entfällt

Im bisherigen System liegt die Summe der Boni rechnerisch über der Obergrenze und wird auf maximal 70 Prozent gedeckelt. Auf die Höchstkosten von 30.000 Euro ergibt das einen Zuschuss von 21.000 Euro – der Eigenanteil beträgt rund 9.000 Euro.

Nach den neuen Regeln sinkt der Klimageschwindigkeitsbonus im Beispiel auf 16 Prozent, der Effizienzbonus fällt weg. Die Summe aus 30 Prozent Grundförderung, 16 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus und 30 Prozent Einkommensbonus liegt bei 76 Prozent; auf die niedrigeren Höchstkosten von 28.000 Euro angewendet ergibt das rund 21.280 Euro. Da aber die förderfähige Basis auf 28.000 Euro gesunken ist, während die tatsächlichen Kosten weiter 30.000 Euro betragen, bleibt Ihnen ein größerer Rest: Der nicht geförderte Anteil oberhalb der Höchstkosten trägt der Haushalt vollständig selbst. Dieser Effekt verstärkt sich mit jeder weiteren Kürzungsrunde, weil Höchstkosten und Boni halbjährlich weiter sinken.

Die Botschaft der Rechnung: Nicht nur ein einzelner Prozentsatz ändert sich. Gesunkene Höchstkosten, der wegfallende Effizienzbonus und ein schrumpfender Klimageschwindigkeitsbonus wirken zusammen und heben den Eigenanteil spürbar an – besonders bei höheren Anlagenkosten.

Bestandsschutz: Bewilligte Anträge bleiben unberührt

Wichtig für alle, die bereits im Verfahren sind: Bereits bewilligte Anträge mit vorliegendem Zuwendungs- beziehungsweise Förderbescheid behalten die bisherigen, besseren Konditionen – auch wenn der Heizungstausch noch nicht erfolgt ist. Entscheidend ist der bewilligte Bescheid, nicht das Datum des Einbaus.

Was Sie jetzt tun sollten

Der Zeitplan lässt ein kurzes, aber klares Handlungsfenster.

  1. Bestätigung zum Antrag bereits vorhanden? Dann stellen Sie den Förderantrag schnellstmöglich – vor der Portal-Abschaltung – über das KfW-Portal, um sich die bisherigen Konditionen zu sichern.
  2. Heizungstausch geplant? Sprechen Sie jetzt mit Ihrem Fachbetrieb oder Energieberater und stoßen Sie die nötigen Schritte an. Ab dem 21. Juli gelten die gekürzten Sätze, die zudem halbjährlich weiter sinken.

Fazit: Eigenanteil vorab kalkulieren

Die Reform macht die Wärmepumpe nicht unbezahlbar, sie verschiebt aber die Rechnung zu Ihren Ungunsten. Weil sich mehrere Stellschrauben gleichzeitig bewegen und weiter jährlich nachjustiert werden, lohnt es sich, den eigenen Eigenanteil vor jeder Entscheidung sauber durchzurechnen – einmal nach altem und einmal nach neuem Stand. Ein Kostenrechner hilft, Anlagenkosten, Höchstkostengrenze und Fördersätze realistisch gegenüberzustellen, bevor Sie ein Angebot unterschreiben.

WP-Kostenrechner

KfW-Förderstopp 2026: So steigt Ihr Eigenanteil | Wärmepumpen-Kosten in 60 Sekunden

Ab 21. Juli 2026 kürzt die KfW die Heizungsförderung: Höchstkosten sinken auf 28.000 Euro, der Effizienzbonus entfällt. Was das für Ihren Eigenanteil bei der…

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Wärmepumpen-Kostenrechner für Bestandsgebäude

Der Rechner kalkuliert das Investitionsvolumen für den Tausch einer alten Gas- oder Öl-Heizung gegen eine Luft-Wasser-Wärmepumpe. Eingaben: Wohnfläche, Baujahr, bisheriger Energieverbrauch in kWh oder Liter Heizöl, vorhandener Heizkörpertyp und vorhandener Schornstein-/Tankanschluss, der entfernt werden muss. Ausgaben: Geräte-Investition, Installation, Demontage Altanlage, Pufferspeicher, hydraulischer Abgleich und Inbetriebnahme.

Förderung KfW 458 in Zahlen

Maximale Förderfähigkeit 30.000 € Investition für das erste Wohngebäude. Grundförderung 30 % plus Klimageschwindigkeitsbonus 20 % (bis 2028) plus Einkommensbonus 30 % bei zu versteuerndem Haushaltseinkommen bis 40.000 € im Jahr. Maximal 70 % – also bis zu 21.000 € Zuschuss. Der Rechner ermittelt Ihren Anspruch aus den Eingaben.

Beispielrechnung

Reihenhaus Baujahr 1992, 140 m², bisher 18.000 kWh Erdgas: Investition gesamt 32.500 €, davon förderfähig 30.000 €. Mit Grundförderung plus Klimabonus (50 %) ergibt sich ein Zuschuss von 15.000 € und ein Eigenanteil von 17.500 €. Stromkosten mit JAZ 3,5 und Wärmepumpentarif 26 ct: rund 1.040 € pro Jahr, gegenüber 1.980 € bisher Erdgas.

Was der Rechner bewusst weglässt

Wir verzichten auf hypothetische CO2-Bonus-Zuschüsse aus Bundesländern, die noch nicht beschlossen sind, und auf werblich überhöhte JAZ-Werte aus Herstellerprospekten. Auch die Restwertannahme der Altanlage bleibt konservativ bei 0 €; ein evtl. Verkauf eines noch funktionstüchtigen Gaskessels ist als Bonus zu rechnen. Stand 2026. Betreiber: Sönke Wessels, Science Works UG.