KfW-Förderstopp 2026: So steigt Ihr Eigenanteil
Am 8. Juli 2026 hat der Haushaltsausschuss gekürzte Bedingungen für die KfW-Heizungsförderung beschlossen. Wir zeigen mit einer Beispielrechnung, wie stark Ihr Eigenanteil beim Wärmepumpen-Einbau dadurch steigt.
Von Sönke Wessels · Redaktion · veröffentlicht am 8. Juli 2026
Stand: 8. Juli 2026. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags hat heute die neuen, gekürzten Bedingungen der Heizungsförderung (Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen, BEG EM; KfW-Zuschuss Nr. 458) beschlossen. Für alle, die eine Wärmepumpe planen, verschiebt sich damit eine zentrale Größe: der tatsächliche Eigenanteil. In diesem Ratgeber ordnen wir ein, was sich konkret ändert, wie sich die Kürzungen auf Ihre Kosten auswirken und warum sich ein Blick auf den Zeitplan jetzt lohnt.
Der Zeitplan: Portal-Stopp und neue Regeln
Die Umstellung erfolgt in klaren Schritten. Wer den Ablauf kennt, kann seinen Antrag richtig timen.
- Bis 8. Juli 2026, 24:00 Uhr: Energieberater und Heizungsfachbetriebe können bei der KfW noch eine (g)BzA (Bestätigung zum Antrag) und beim BAFA noch eine TPB nach den bisherigen, besseren Konditionen erstellen.
- 9. bis 20. Juli 2026: Die KfW schaltet das Antragsportal für die Heizungsförderung (Nr. 458) ab. In dieser Umstellungsphase können keine neuen (g)BzA/TPB erstellt und keine neuen Anträge gestellt werden – KfW und BAFA stellen ihre Systeme technisch um.
- Ab 21. Juli 2026: Die neuen, gekürzten Förderbedingungen treten in Kraft. Ab diesem Tag sind nur noch Anträge zu den neuen Konditionen möglich.
Die wichtigsten Kürzungen ab dem 21. Juli 2026
Mehrere Änderungen wirken direkt auf die Höhe des Zuschusses – und damit auf das, was Sie am Ende selbst tragen.
- Die förderfähigen Höchstkosten sinken von 30.000 Euro auf 28.000 Euro pro Wohneinheit; danach alle sechs Monate um weitere 750 Euro.
- Der Effizienzbonus für Wärmepumpen (bisher 5 Prozent, etwa für natürliche Kältemittel oder eine Jahresarbeitszahl über 4,5) entfällt vollständig.
- Der Klimageschwindigkeitsbonus (bisher 20 Prozent) sinkt ab dem Neustart um 4 Prozentpunkte alle sechs Monate.
- Die Heizungsförderung gibt es nur noch beim Wechsel von einer fossilen auf eine erneuerbare Heizung. Der Wechsel von Fernwärme oder von einer bestehenden Wärmepumpe wird nicht mehr gefördert, wenn die alte Heizung ab 2008 installiert wurde.
- Der Einkommensbonus wird neu gestaffelt (nach zu versteuerndem Haushaltseinkommen): bis 30.000 Euro 40 Prozent (bisher 30 Prozent); über 30.000 bis 40.000 Euro 30 Prozent (unverändert); über 40.000 bis 50.000 Euro neu 10 Prozent. Für Haushalte mit minderjährigen Kindern wird das anzusetzende Einkommen um 10.000 Euro reduziert.
Nach ersten Berechnungen zum Beschluss dürfte der maximale Zuschuss für höhere Einkommen (Haushaltseinkommen über 50.000 Euro) auf rund 46 Prozent statt bisher rund 55 Prozent sinken. Geringverdiener (bis 30.000 Euro) können künftig dagegen bis zu 80 Prozent erhalten, bisher waren maximal 70 Prozent möglich. Diese Werte sind eine vorsichtige Einordnung und ersetzen keine individuelle Beratung.
Beispiel: So steigt der Eigenanteil
Die folgende Rechnung ist ein Beispiel mit runden, hypothetischen Zahlen. Sie ersetzt keine verbindliche Kalkulation. Angenommen, eine Wärmepumpe kostet 30.000 Euro, der Haushalt hat ein zu versteuerndes Einkommen unter 40.000 Euro und tauscht eine alte fossile Heizung aus.
| Position | Bisher (bis 20. Juli) | Neu (ab 21. Juli, Beispiel) |
|---|---|---|
| Förderfähige Höchstkosten | 30.000 Euro | 28.000 Euro |
| Grundförderung | 30 Prozent | 30 Prozent |
| Klimageschwindigkeitsbonus | 20 Prozent | 16 Prozent |
| Einkommensbonus | 30 Prozent | 30 Prozent |
| Effizienzbonus | 5 Prozent | entfällt |
Im bisherigen System liegt die Summe der Boni rechnerisch über der Obergrenze und wird auf maximal 70 Prozent gedeckelt. Auf die Höchstkosten von 30.000 Euro ergibt das einen Zuschuss von 21.000 Euro – der Eigenanteil beträgt rund 9.000 Euro.
Nach den neuen Regeln sinkt der Klimageschwindigkeitsbonus im Beispiel auf 16 Prozent, der Effizienzbonus fällt weg. Die Summe aus 30 Prozent Grundförderung, 16 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus und 30 Prozent Einkommensbonus liegt bei 76 Prozent; auf die niedrigeren Höchstkosten von 28.000 Euro angewendet ergibt das rund 21.280 Euro. Da aber die förderfähige Basis auf 28.000 Euro gesunken ist, während die tatsächlichen Kosten weiter 30.000 Euro betragen, bleibt Ihnen ein größerer Rest: Der nicht geförderte Anteil oberhalb der Höchstkosten trägt der Haushalt vollständig selbst. Dieser Effekt verstärkt sich mit jeder weiteren Kürzungsrunde, weil Höchstkosten und Boni halbjährlich weiter sinken.
Die Botschaft der Rechnung: Nicht nur ein einzelner Prozentsatz ändert sich. Gesunkene Höchstkosten, der wegfallende Effizienzbonus und ein schrumpfender Klimageschwindigkeitsbonus wirken zusammen und heben den Eigenanteil spürbar an – besonders bei höheren Anlagenkosten.
Bestandsschutz: Bewilligte Anträge bleiben unberührt
Wichtig für alle, die bereits im Verfahren sind: Bereits bewilligte Anträge mit vorliegendem Zuwendungs- beziehungsweise Förderbescheid behalten die bisherigen, besseren Konditionen – auch wenn der Heizungstausch noch nicht erfolgt ist. Entscheidend ist der bewilligte Bescheid, nicht das Datum des Einbaus.
Was Sie jetzt tun sollten
Der Zeitplan lässt ein kurzes, aber klares Handlungsfenster.
- Bestätigung zum Antrag bereits vorhanden? Dann stellen Sie den Förderantrag schnellstmöglich – vor der Portal-Abschaltung – über das KfW-Portal, um sich die bisherigen Konditionen zu sichern.
- Heizungstausch geplant? Sprechen Sie jetzt mit Ihrem Fachbetrieb oder Energieberater und stoßen Sie die nötigen Schritte an. Ab dem 21. Juli gelten die gekürzten Sätze, die zudem halbjährlich weiter sinken.
Fazit: Eigenanteil vorab kalkulieren
Die Reform macht die Wärmepumpe nicht unbezahlbar, sie verschiebt aber die Rechnung zu Ihren Ungunsten. Weil sich mehrere Stellschrauben gleichzeitig bewegen und weiter jährlich nachjustiert werden, lohnt es sich, den eigenen Eigenanteil vor jeder Entscheidung sauber durchzurechnen – einmal nach altem und einmal nach neuem Stand. Ein Kostenrechner hilft, Anlagenkosten, Höchstkostengrenze und Fördersätze realistisch gegenüberzustellen, bevor Sie ein Angebot unterschreiben.