BEG 35% Grundförderung: Was ist förderfähig und wie berechnen?
Seit 2024 beträgt die BEG-Grundförderung 30% (früher 35%). Was zählt als förderfähige Kosten?
Von Sönke Wessels · Redaktion · veröffentlicht am 22. November 2025
BEG 35% Grundförderung: Was ist förderfähig und wie berechnen?
Die BEG-Grundförderung für Wärmepumpen liegt 2025 bei 30 %. Was genau gefördert wird und wie Sie die Summe berechnen, erfahren Sie hier.
Aktueller Fördersatz 2025
Seit der BEG-Reform 2024 gilt:
- Grundförderung WP: 30 % (nicht mehr 35 %)
- Klimabonus: +20 % bei Austausch fossiler Heizung
- Einkommensbonus: +30 % bei Einkommen ≤ 40.000 €
Was ist förderfähig?
| Position | Förderfähig? |
|---|---|
| Wärmepumpengerät | Ja |
| Pufferspeicher | Ja |
| Warmwasserspeicher | Ja |
| Rohrleitungen (wärmepumpenbezogen) | Ja |
| Elektroanschluss der WP | Ja |
| Hydraulischer Abgleich | Ja |
| Planungs- und Beratungsleistungen (bis 20 %) | Ja (begrenzt) |
| Heizkörper und FBH | Nein (separat förderfähig) |
| Malerarbeiten, Putz | Nein |
Berechnung der Förderung
Schritt 1: Alle förderfähigen Kosten addieren
Schritt 2: Mit Fördersatz multiplizieren
Schritt 3: Auf Höchstgrenze prüfen (30.000 € förderfähig beim EFH)
Beispielrechnung
| Pos. | Kosten | Förderfähig |
|---|---|---|
| WP-Gerät 10 kW | 10.000 € | 10.000 € |
| Puffer + WW-Speicher | 1.800 € | 1.800 € |
| Installation | 5.500 € | 5.500 € |
| Elektroanschluss | 1.200 € | 1.200 € |
| Planung (15 % von 18.500) | 2.775 € | 2.775 € |
| Summe förderfähig | 21.275 € |
Grundförderung 30 %: 21.275 × 0,30 = 6.383 €
Mit Klimabonus 20 %: 21.275 × 0,50 = 10.638 €
Tipp: Energetische Fachplanung nutzen
Bis zu 20 % der förderfähigen Kosten können Planungsleistungen sein. Nutzen Sie das, um einen Energieberater einzubeziehen – das ist sowieso empfehlenswert und kostet netto weniger.
Fazit
Die BEG-Grundförderung ist 30 % der anrechenbaren Kosten. Kombiniert mit Klimabonus kommen Sie schnell auf 50 %. Das halbiert die Nettokosten Ihrer WP-Investition.