BEG 35% Grundförderung: Was ist förderfähig und wie berechnen?

Die BEG-Grundförderung für Wärmepumpen liegt 2025 bei 30 %. Was genau gefördert wird und wie Sie die Summe berechnen, erfahren Sie hier.

Aktueller Fördersatz 2025

Seit der BEG-Reform 2024 gilt:

Was ist förderfähig?

PositionFörderfähig?
WärmepumpengerätJa
PufferspeicherJa
WarmwasserspeicherJa
Rohrleitungen (wärmepumpenbezogen)Ja
Elektroanschluss der WPJa
Hydraulischer AbgleichJa
Planungs- und Beratungsleistungen (bis 20 %)Ja (begrenzt)
Heizkörper und FBHNein (separat förderfähig)
Malerarbeiten, PutzNein

Berechnung der Förderung

Schritt 1: Alle förderfähigen Kosten addieren

Schritt 2: Mit Fördersatz multiplizieren

Schritt 3: Auf Höchstgrenze prüfen (30.000 € förderfähig beim EFH)

Beispielrechnung

Pos.KostenFörderfähig
WP-Gerät 10 kW10.000 €10.000 €
Puffer + WW-Speicher1.800 €1.800 €
Installation5.500 €5.500 €
Elektroanschluss1.200 €1.200 €
Planung (15 % von 18.500)2.775 €2.775 €
Summe förderfähig21.275 €

Grundförderung 30 %: 21.275 × 0,30 = 6.383 €

Mit Klimabonus 20 %: 21.275 × 0,50 = 10.638 €

Tipp: Energetische Fachplanung nutzen

Bis zu 20 % der förderfähigen Kosten können Planungsleistungen sein. Nutzen Sie das, um einen Energieberater einzubeziehen – das ist sowieso empfehlenswert und kostet netto weniger.

Fazit

Die BEG-Grundförderung ist 30 % der anrechenbaren Kosten. Kombiniert mit Klimabonus kommen Sie schnell auf 50 %. Das halbiert die Nettokosten Ihrer WP-Investition.

WP-Kostenrechner

BEG 35% Grundförderung: Was ist förderfähig und wie berechnen? | Wärmepumpen-Kosten in 60 Sekunden

BEG Grundförderung Wärmepumpe: Förderfähige Kosten, aktuelle Fördersätze 2025, was gefördert wird und was nicht. Mit Rechenbeispiel und Antragstipps.

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Wärmepumpen-Kostenrechner für Bestandsgebäude

Der Rechner kalkuliert das Investitionsvolumen für den Tausch einer alten Gas- oder Öl-Heizung gegen eine Luft-Wasser-Wärmepumpe. Eingaben: Wohnfläche, Baujahr, bisheriger Energieverbrauch in kWh oder Liter Heizöl, vorhandener Heizkörpertyp und vorhandener Schornstein-/Tankanschluss, der entfernt werden muss. Ausgaben: Geräte-Investition, Installation, Demontage Altanlage, Pufferspeicher, hydraulischer Abgleich und Inbetriebnahme.

Förderung KfW 458 in Zahlen

Maximale Förderfähigkeit 30.000 € Investition für das erste Wohngebäude. Grundförderung 30 % plus Klimageschwindigkeitsbonus 20 % (bis 2028) plus Einkommensbonus 30 % bei zu versteuerndem Haushaltseinkommen bis 40.000 € im Jahr. Maximal 70 % – also bis zu 21.000 € Zuschuss. Der Rechner ermittelt Ihren Anspruch aus den Eingaben.

Beispielrechnung

Reihenhaus Baujahr 1992, 140 m², bisher 18.000 kWh Erdgas: Investition gesamt 32.500 €, davon förderfähig 30.000 €. Mit Grundförderung plus Klimabonus (50 %) ergibt sich ein Zuschuss von 15.000 € und ein Eigenanteil von 17.500 €. Stromkosten mit JAZ 3,5 und Wärmepumpentarif 26 ct: rund 1.040 € pro Jahr, gegenüber 1.980 € bisher Erdgas.

Was der Rechner bewusst weglässt

Wir verzichten auf hypothetische CO2-Bonus-Zuschüsse aus Bundesländern, die noch nicht beschlossen sind, und auf werblich überhöhte JAZ-Werte aus Herstellerprospekten. Auch die Restwertannahme der Altanlage bleibt konservativ bei 0 €; ein evtl. Verkauf eines noch funktionstüchtigen Gaskessels ist als Bonus zu rechnen. Stand 2026. Betreiber: Sönke Wessels, Science Works UG.